E-Scooter mischen München auf: zahlreiche Verstöße


Obwohl erst seit kurzem für die Nutzung im öffentlichen Verkehr freigegeben, mischen E-Scooter bereits die Szene in München auf. Das Verleihgeschäft boomt bereits, denn derzeit leihen mehr Menschen die flotten Tretflitzer, als sie zu kaufen. Die Stadt reguliert das Verleihgeschäft allerdings, um Wildwuchs zu unterbinden. So ist das Angebot von Verleihfirmen innerhalb des Stadtrings auf 100 Exemplare begrenzt, Anbieter im Mittleren Ring dürfen 1000 E-Scooter für ihre Kunden bereitstellen. Außerhalb des Stadtgebietes gibt es keine Begrenzungen.  ( Stand 09.2019 )
E-Scooter München
Widerrechtlich abgestellte E-Roller sind von den Anbietern umgehend zu entfernen, nicht funktionsfähige Geräte sofort zu reparieren. Die Anbieter müssen ihre Kunden über die Regeln der Straßenverkehrsordnung in München informieren, denn so manch ein Nutzer fällt in dieser Hinsicht negativ auf. Auf einer Stadtkarte sind Abstell- und Verbotszonen von München markiert, in denen die E-Tretroller nicht abgestellt werden dürfen. Diese Verbote gelten für Friedhöfe, die Isa-Brücken, Parks und Fußgängerzonen. Die Einhaltung dieser Vorschriften stellen die Anbieter auf der Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung sicher.

Während die Polizei in anderen Großstädten wie Frankfurt keine nennenswerten Verstöße feststellen konnte, sieht die Lage in München anders aus. Laut Aussage der Polizei wissen viele Nutzer nicht, dass es sich um Kraftfahrzeuge handelt und unterschätzen die Unfallgefahr dramatisch. So wurden innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Verstöße festgestellt, zum Beispiel das Überfahren roter Ampeln, Handynutzung während der Fahrt, Fahren unter Alkoholeinfluss und Nutzung jenseits der Fahrradwege. 22 Unfälle mit Leicht- und Schwerverletzungen wurden bisher registriert.

 

Die Polizei hat den Eindruck, viele Nutzer hätten nicht das Gefühl, sich aktiv am Straßenverkehr in München zu beteiligen. Sie appellieren an die Vernunft und Verantwortung der E-Scooter-Fahrer und fordern Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Nicht zuletzt sollten die Anbieter mehr Aufklärungsarbeit leisten.

 

 

 

 

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