Fahrer und Fahrerinnen ausgeliehener E-Scooter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ansonsten können im Privatbesitz befindliche E-Scooter bereits ab 14 Jahren im öffentlichen Bereich bewegt werden. Sowohl für gemietete als auch für private E-Roller brauchst Du keine zusätzliche Prüfung - wie etwa eine Mofaprüfbescheinigung. Es darf lediglich eine Person den Scooter fahren. Weder ein Anhänger noch weitere Mitfahrer sind vom Gesetgeber gestattet.Natürlich muss der Fahrer auch fahrtauglich sein. Vom Alkohol sollte man sich daher besser fern halten, die Promillegrenze liegt bei 0,5. (Stand 29.07.2023)
Für das Anmieten der kleinen Flitzer brauchst Du in der Regel ein Smartphone, da das Ausleihen mittels einer App gesteuert wird. Ein Helm ist ratsam aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Angaben ohne Gewähr für Vollständig- und Richtigkeit